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Inklusion - Vorschriften  

aus dem Schulministerium nrw

sonderausgabe-von-schule-nrw-zum-thema-inklusion/1708  - kostenlos -

Synoptische-Darstellung-des-Schulgesetzes mit Begründungen zu den einzelnen Änderungen.

Weil beim gemeinsamen Lernen in den allgemeinen Schulen Förderschüler nicht benachteiligt werden dürfen, sind die Beschlüsse zu den Förderschulen zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage der Empfehlungen vom Mai 1994 sind folgende Einzelempfehlungen von der Kultusministerkonferenz verabschiedet worden:

> > Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1994 bis 2003

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören vom 10.05.1996

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vom 20.03.1998

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen vom 20.03.1998

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler vom 20.03.1998

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vom 26.06.1998

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache vom 26.06.1998

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen vom 01.10.1999

> > Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vom 10.03.2000

> > Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten vom 16.06.2000

"Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler" vom 04.03.2010

Empfehlung: „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ vom 20.10.2011