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Schulische Inklusion in Deutschland 2009–2017. Eine bildungsstatistische Analyse aus Anlass des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019
www.pedocs.de/Schulische Inklusion in Deutschland 2009-2017 (Abstract Deutsch)
Abstract (Deutsch): Statt
Kinder mit Behinderung aus den Förderschulen herauszuholen und
inklusiv zu beschulen, werden immer mehr Schülerinnen und
Schüler an allgemeinen Schulen als Behinderte deklariert. Die
aktuellen Zahlen der Bildungsstatistik zeigen, dass dies
mittlerweile mehr als 90.000 Kinder betrifft – diese „neuen
Behinderten“ verschaffen den Schulen zusätzliches Personal und
damit Entlastung. Auf der Strecke bleiben die Kinder an den
Förderschulen, die nicht bzw. nur unter schlechten
Rahmenbedingungen in die allgemeinen Schulen integriert werden;
ihre Integration stagniert – auch das zeigen die aktuellen Daten
der Statistik. Deutschland erfüllt damit seine völkerrechtlichen
Verpflichtungen aus der UN Behindertenrechtskonvention nicht.
Dies ist eine ernüchternde Bilanz zum 10. Jahrestag des
Inkrafttretens der UN BRK in Deutschland. Den 10. Jahrestag des
Inkrafttretens der UN BRK in Deutschland am 26. März 2019 haben
die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. habil. Helen Knauf
(Hochschule Fulda) und Dr. habil. Marcus Knauf (Knauf
Consulting, Privatdozent an der Universität Hamburg) zum Anlass
genommen, die Daten der neuesten Bildungsstatistik zur
schulischen Inklusion auszuwerten. Die wichtigsten Ergebnisse
ihrer Analyse: kaum Fortschritte bei der schulischen Inklusion,
unterschiedliche Lebensverhältnisse für Kinder mit
Behinderungen, wachsender sonderpädagogischer Förderbedarf,
zusätzlich 90.000 Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf.
Empfohlene
Zitierung: Knauf, Helen; Knauf, Marcus: Schulische
Inklusion in Deutschland 2009–2017. Eine bildungsstatistische
Analyse aus Anlass des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN
Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019. Bielefeld 2019, 20
S. - (Bielefeld Working Paper; 1) - URN:
urn:nbn:de:0111-pedocs-166895
Geht alles anders
Vor
fünf Jahren wurde der damals Elfjährige mit einem Schlag
bundesweit bekannt, als seine Mutter im Fernsehen auftrat. In
der Talkshow von Günther Jauch berichtet sie, dass ihr Sohn im
baden-württembergischen Walldorf von der Grundschule aufs
Gymnasium wechseln wolle – auch wenn er dem Unterricht kognitiv
nicht folgen könne. Er wolle aber unbedingt mit seinen Freunden
aus der Grundschule zusammenbleiben. "Die Normalität, die wir
jetzt vier Jahre lang aufgebaut haben, ginge sonst verloren",
sagt Ehrhardt vor über vier Millionen Zuschauern.
Über ihren Sohn hat Kirsten Ehrhardt ein ganzes Buch
geschrieben: Henri heißt es. Untertitel: Ein kleiner
Junge verändert die Welt. Das bringt die große Hoffnung der
Journalistin Ehrhardt zum Ausdruck: Dass die Geschichte ihres
Sohnes tatsächlich alles verändern möge – zumindest den Umgang
mit behinderten Kindern hierzulande.
Inklusion:
Am Beispiel – Henri
Einblicke in Henris Leben lassen
sich heute nur über Gespräche mit seinen Eltern oder seiner
Lehrerin gewinnen. Er solle nicht ständig im Rampenlicht stehen,
sondern "in Ruhe lernen", sagt seine Mutter, die ihn selbst
bekannt gemacht hat. Auch im Klassenzimmer sind Journalisten
nicht erwünscht. Henri besucht heute die Realschule in Walldorf,
die sich kurioserweise im selben Gebäude wie das dortige
Gymnasium befindet. Nur die Farbe des Bodenbelags trennt die
beiden Schulformen, in der Pause laufen sich ihre Schüler
ständig über den Weg.
Mit seinen früheren
Klassenkameraden hat Henri dennoch kaum mehr etwas zu tun. Im
Zuge des Streits vor fünf Jahren ließen ihn seine Eltern eine
Klasse wiederholen, um Zeit zu gewinnen. In diesem Jahr traf
Henri seinen besten Freund aus Kindergarten-Zeiten wieder, mit
dem er jetzt die Realschule besucht.
"Wir sind froh, dass es ihm gut
geht", erzählen seine Eltern. Das liege an Henris
Klassenlehrerin, die sei "ein Sechser im Lotto". Ob das
Gymnasium dennoch die bessere Alternative gewesen wäre? "Für uns
ist das Thema erledigt", sagt Kirsten Ehrhardt. Wichtig sei,
"dass Henri Freunde hat und in seinen Fähigkeiten gefördert
wird".
Der "Sechser im
Lotto" heißt Corinna Heger, eine junge Lehrerin, die mit
Begeisterung von "ihrer" Klasse erzählt. 23 Schüler habe sie
insgesamt, neben Henri gebe es noch zwei weitere Förderschüler
mit Lernproblemen. Neun Stunden in der Woche kommt eine
Sonderpädagogin in die Klasse, zusätzlich hat Henri den ganzen
Tag eine eigene Begleitperson an der Seite; er hätte sonst Mühe,
sich in dem großen Schulgebäude zurechtzufinden und wohl auch
damit, im Unterricht still zu sitzen.
Der nachfolgende Zeitungsartikel zeigt die Auswirkungen
politischen Handelns, macht aber auch deutlich, dass die
geschaffenen Probleme erst über einen längeren Zeitraum zu
beheben sein werden.
Zurück zur Vernunft
SZ - 31. Juli 2018
Inklusion an Schulen
Rot-Grün hat NRW vor fünf Jahren eine Radikalvariante der
Inklusion verordnet, die keinem Kind gerecht wird. Eine
Kehrtwende ist nötig.
Gastbeitrag von Michael Felten
Warum muss die schulische
Inklusion
in Nordrhein-Westfalen eigentlich neu ausgerichtet werden - und
was ist davon zu halten? Erinnern wir uns kurz: Vor gut fünf
Jahren hatte die Schulministerin der rot-grünen Koalition,
Sylvia Löhrmann, alles darangesetzt, im Land zwischen Rhein und
Ruhr eine Radikalvariante von Inklusion durchzusetzen. Quasi von
heute auf morgen wurde 2013 das
Gemeinsame Lernen besonders behinderter wie besonders begabter
Kinder zum Regelfall erklärt. Die überhastete Reform hatte weder
ein Konzept noch Standards, sie war unterfinanziert, brachte den
Schulen also kein zusätzliches Personal, und sie wurde gegen den
Rat fast aller Betroffenen und Experten verordnet.
Über den
Autor
Michael Felten, 66, hat mehr als 30 Jahre lang Mathematik und
Kunst im Gymnasium unterrichtet. Er ist Dozent in der
Lehrerausbildung und Autor des Buchs "Die Inklusionsfalle. Wie
eine gut gemeinte Idee unser Bildungssystem ruiniert".
Schon über Jahrzehnte hatte man in Modellversuchen gute
Erfahrungen mit der Integration Behinderter gemacht - sofern
diese durchgängig von Sonderpädagogen mit betreut wurden. Was in
den privilegierten Prototypen funktionierte, führte im billigen
Serienmodell Inklusionsschule binnen Kurzem zur Katastrophe.
Bestens funktionierende Förderschulen ließ man auslaufen und
schickte die Förderlehrer fortan stundenweise an verschiedene
Regelschulen. Diese mussten behinderte
Schüler
auch dann aufnehmen, wenn Ausstattung und Expertise noch gar
nicht stimmten. Dadurch verloren Förderschüler die für sie
immens wichtigen kontinuierlichen Beziehungen zu fachlich
geschultem Lehrpersonal, Regelschülern entging zunehmend
effektiver Unterricht. Es kam zur "wohlwollenden
Vernachlässigung aller", wie es der Berliner
Rehabilitationswissenschaftler Bernd Ahrbeck ausgedrückt hat.
Ob einfacher
Lehrer
oder Schulamtsdirektor: Wer es wagte, die neue Heilslehre
infrage zu stellen, bekam einen Maulkorb verpasst. Nicht wenige
Lehrkräfte quittierten den Dienst vorzeitig, also auf eigene
Kosten, weil sie es nicht mehr ertragen oder verantworten
mochten, keinem Kind mehr gerecht werden zu können, weder dem
lernschwachen noch dem leistungsstarken. Studenten wiederum
ließen sich auf ein Lehramtsstudium erst gar nicht mehr ein,
weil offensichtlich war, welche prinzipielle Überforderung sie
in der inklusiven Schule erwartete. Und Eltern sahen sich zu
einer Landtagspetition, gar zu einem landesweiten Bündnis
"Rettet die Inklusion!" gezwungen, um ihre Erziehungsrechte zu
wahren.
Nun hat die seit Jahresfrist amtierende Schulministerin Yvonne
Gebauer (FDP) eine
"Neuausrichtung der schulischen Inklusion" durchs NRW-Kabinett
gebracht
- und sich damit postwendend den Vorwurf einer Kehrtwende in der
Inklusionspolitik, eines Gegenschlags gar, eingehandelt. Dabei
zeigt ein nüchterner Blick: Die Neuausrichtung erdet
pädagogische Visionen, schwenkt um in Richtung Vernunft - zum
Wohl aller Schüler. Gemeinsames Lernen ist eben nicht für jedes
Kind über die ganze Schulzeit hinweg die
entwicklungsförderlichste Lösung.
Deshalb rehabilitiert die Landesregierung die Förderschulen mit
ihrer hohen Schutz- und Unterstützungsfunktion und tritt ein für
ihren Erhalt. Zugleich verordnet sie den weiterführenden
Regelschulen erste Qualitätsstandards: Förder- und Regelschüler
sollen dort künftig nur noch gemeinsam unterrichtet werden, wenn
eine passable Lehrer-Schüler-Relation tatsächlich geschaffen ist
und dies der Entwicklung der Behinderten auch wirklich nützt.
Aus demselben Grund sollen Gymnasien auch nur Förderkinder
aufnehmen müssen, deren kognitives Potenzial in dieser Schulform
Erfolg verspricht - also etwa keine lernbehinderten.
Selbst die Bremer Gymnasialdirektorin ist mit ihrer viel
beachteten Klage gegen die Weisung, eine Inklusionsklasse
einzurichten, ja nur formal unterlegen:
Sie muss künftig nicht etwa geistig Behinderte zum Abitur
führen, sondern lediglich eine parallele Spezialklasse für sie
einrichten - eine Art Showeffekt für die bremische
Inklusionsideologie.
Die Forschung hat übrigens gute Effekte einer breiten,
sonderpädagogisch begleiteten, inklusiven Beschulung bislang nur
in Grundschulen nachweisen können. Für stark gehandicapte Kinder
werden dagegen weltweit Spezialschulen empfohlen, zumindest
phasenweise. Und die hoch entwickelte Expertise hiesiger
Sonderpädagogen, die Bremen schon mal ganz abschaffen wollte,
genießt globalen Respekt.
Aber widerspricht der NRW-Schwenk nicht der
Behindertenrechtskonvention der UN? Diese fordert zu Recht,
allen Menschen freien Zugang zum allgemeinen Bildungswesen zu
geben, waren doch Behinderte in vielen Ländern lange vom
Schulbesuch ausgeschlossen. Allerdings erfüllt das deutsche
Bildungswesen die UN-Maßgabe bereits weitgehend: Unsere
Förderschulen sind derjenige Teil des allgemeinbildenden
Schulsystems, der gesellschaftliche Teilhabe durch spezifische
Unterstützung herbeiführen soll. Solche Maßnahmen gelten laut
Konvention gerade nicht als Diskriminierung (Art. 5, Abs. 4),
sondern können im Einzelfall geradezu geboten sein (Art. 7, Abs.
2). Dass sich an Förderschulen oft Kinder aus prekären Milieus
ballen, spricht keineswegs gegen diesen Schultyp - ihnen würde
in großen Regelschulklassen gewiss nicht besser geholfen.
Also alles gut in Düsseldorf? Keineswegs. Ministerin Gebauer
stoppt zwar den Erosionsprozess im Förderbereich, doch viele
bewährte Strukturen sind bereits zerschlagen, die dringend
benötigten Spezialpädagogen fehlen. Da sind auch die den
Grundschulen versprochenen zusätzlichen Sozialpädagogen nur ein
Notnagel: Sonderpädagogische Problemlagen können sie kaum
einschätzen. Ex-Schulministerin Löhrmann hat eben keine
fruchtbaren Spuren hinterlassen, sondern furchtbare -
insbesondere das Feld des Lehrernachwuchses hat sie sträflich
vernachlässigt.
In der Inklusionsfrage ist das Schielen auf Quoten inhumaner
Unsinn. So viel Gemeinsames wie möglich, so viel Getrenntes wie
nötig, das wäre eine tragfähige Devise für den Umgang mit
Behinderung. Schüler mit schweren Handicaps sind ohne -
zumindest zeitweise stattfindende - exklusive Lerngruppen
einfach aufgeschmissen. Der emeritierte Sonderpädagoge Otto
Speck hat mit der Formel "dual-inklusiv" eine versöhnliche
Perspektive vorgeschlagen: Man solle doch für jedes Kind nach
den günstigsten Bedingungen suchen. Worin diese bestehen,
darüber müssten
Lehrer und Eltern befinden,
nicht die Politik oder eine Ideologie.
Wir brauchen also bestens ausgestattete Inklusionsschulen und
separate Förderschulen, die in einem durchlässigen Verbund mit
Regelschulen stehen. Auch kooperative Förderklassen an
Regelschulen wie in Bayern ergeben Sinn. Solange wir uns
Steuerentlastungen für Großkonzerne leisten können, sollte uns
die dynamische Vielfalt für Schwächere nicht zu teuer sein.
Unter Aktuelles 2017 haben wir die Gründe benannt, die zu den
Problemen im Schulbetrieb geführt hatten. Hinzu kamen die
Abschaffung des Leistungsprinzips und die Degradierung der
Lehrer zu Lernbegleitern, die darüber hinaus die pädagogische
Arbeit erschwerte.
Elterninitiativen bildeten sich, die von den Schulen wieder das
verfassungsmäßige Recht auf
Bildung für ihre Kinder
einforderten.
Für dieses Anliegen hatte die rot/grüne Landesregierung kein Verständnis.
Die Landtagswahlen im Mai 2017 beendeten dann auch die
schulischen Experimente.
Entgegen aller Prognosen verlor die Koalition aus SPD und GRÜNEN
ihre Mehrheiten und hinterließ ein überfordertes Schulsystem.
Was war geschehen?
Grafik
Mit dem Inklusionsgesetz hatte die Landesregierung auch die
Schließung von Förderschulen beschlossen. Mit der
Mindestgrößenverordnung für Förderschulen begann das "Sterben"
der Förderschulen mit dem Ziel, das gemeinsame Lernen zu
erzwingen.
Gemeinsames Lernen sollte jedoch an erster Stelle mit Schülern
des Förderschwerpunktes Lernen stattfinden, denn diese
Förderschulen wurden vorrangig geschlossen.
Gab es 2012 noch 306 Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt
Lernen, waren es im Jahr 2017 nur noch 121. Innerhalb von 5
Jahren wurden 185 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
geschlossen. Von den Förderschulen mit den sechs anderen
Förderschwerpunkten wurden im gleichen Zeitraum 21 Förderschulen
geschlossen.
Nachweislich ging es der rot/grünen Landesregierung vorrangig
um die Abschaffung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen. Der Beschluss der KMK vom Okt. 1999 war dabei sehr
hilfreich. Übersehen hatte man jedoch, dass die aufnehmenden
allgemeinen Schulen bestimmte Voraussetzungen erfüllen mussten,
um den geforderten gemeinsamen Unterricht durchführen zu können.
Der Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999 zum
Förderschwerpunkt Lernen lautet:
5.2 Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht
Die Aufgabe der allgemeinen Schule schließt ein, Schülerinnen
und Schüler mit Beeinträchtigungen beim Lernen zu fördern.
Kinder und Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf im
Schwerpunkt Lernen können allgemeine Schulen besuchen, wenn für
die sonderpädagogische Förderung angemessene personelle,
räumliche und sächliche Voraussetzungen gegeben sind.
Diese Schülerinnen und Schüler werden nicht in allen
Unterrichtsfächern nach den Lernzielen der allgemeinen Schulen
unterrichtet. Die unterschiedlichen Angebote und Anforderungen
entsprechen ihren individuellen Lernvoraussetzungen. Dabei sind
in den Klassen mit gemeinsamem Unterricht differenzierende
Formen der Planung sowie der Durchführung und der Ausgestaltung
der Unterrichts- und Erziehungsprozesse in besonderem Maße
erforderlich.
Gemeinsamer Unterricht ermöglicht den Kindern, im sozialen
Bereich voneinander zu lernen und eine Vielzahl von Anregungen
im Leistungsverhalten zu erhalten.
Aufgaben von sonderpädagogischen Lehrkräften und Lehrkräften der
allgemeinen Schule sind daher:
> die Abstimmung im Hinblick auf ihr pädagogisches Handeln,
> die Gestaltung eines Klimas der gemeinsamen Verantwortung in
der Lerngruppe, das von Akzeptanz und Toleranz, von
Rücksichtnahme und Unterstützungsbereitschaft geprägt ist,
> eine besondere Berücksichtigung der Erlebnis- und
Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler mit
Sonderpädagogischem Förderbedarf,
> eine Einbindung von individualisierenden und differenzierenden
Maßnahmen in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Lerngruppe,
> die Förderung der motorischen, kognitiven, sprachlichen,
emotionalen und sozialen Entwicklung aller Kinder und
Jugendlichen,
> die Stärkung der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern
durch Förderung des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls, der
Leistungsbereitschaft, der Frustrationstoleranz,
> die Entwicklung und die Fortschreibung eines Förderplans,
> die gemeinsame Beratung mit den Eltern.
Spezifische Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte
betreffen
> die begleitende Diagnostik,
> die Förderprogramme für Motorik, Wahrnehmung und
Handlungsfähigkeit sowie sprachliches Handeln und kognitive,
emotionale und soziale Entwicklung,
> die Förderung von Lernstrategien und Arbeitsorganisation,
> die Beratung für den gemeinsamen Unterricht.
5.3 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen
Wenn die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule
nicht gewährleistet werden kann, werden diese Kinder und
Jugendlichen in der Schule für Lernbehinderte unterrichtet. Dort
wird in der Regel auf der Grundlage besonderer Lehrpläne
Unterricht erteilt. Diese Pläne beziehen sich auf die Lehrpläne
der allgemeinen Schulen, damit ein Wechsel der Schülerinnen und
Schüler in die allgemeine Schule gegebenenfalls erreicht werden
kann.
http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2000/sopale.pdf
Bei der Schließung der Förderschulen und dem daraus
resultierenden Andrang von Förderschülern auf das allgemeine
Schulsystem hatte die Schulministerin vorsätzlich oder
fahrlässig übersehen, dass dieses Schulsystem für die Förderung
von Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht vorbereitet
war.
Die Folgen sind bekannt.
In unserer Parteiendemokratie kann man lediglich alle fünf Jahre
die poltische Arbeit der regierenden Parteien bewerten. Die
chaotischen Verhältnisse in unseren Schulen führten dann auch
zur Abwahl der Landesregierung. Die neue Landesregierung wurde
von der CDU und der FDP gebildet. Das angerichtete Chaos in den
Schulen bleibt aber bestehen.
Mit Yvonne Gebauer als Schulministerin wird nun der
Schulbetrieb neu strukturiert.
In der Presseinformation vom 21 Juli 2017 teilt die
Schulministerin mit, dass Förderschulen zukünftig erhalten
werden sollen.
Sicherlich eine erste Maßnahme. Weitere Vorschläge weisen darauf
hin, dass der angerichtete Schaden erkannt wurde. Es wird jedoch
noch einige Zeit dauern, bis wieder Ruhe in den Schulen
einkehrt.
Anders als mit dem Volksbegehren vor 40 Jahren gegen die
Koop-Schule, haben die politischen Akteure mit der Schließung
von Förderschulen Fakten geschaffen, die eine Neustrukturierung
unseres Schulsystems erforderlich macht. Die neue
Schulministerin ist sicherlich gut beraten, wenn sie mit den
betroffenen Eltern und den unterrichtenden Lehrern eine
Zusammenarbeit anstrebt. Die von der GEW gesteuerte
Schulleitungsebene sollte sie mit Vorsicht betrachten.
Horst Menzyk
Arbeitskreis Gesamtschule
Weiter Informationen finden sich auf unseren Internetseiten:
www.ak-gesamtschule.de
www.schulformdebatte.de
www.forum-inklusion-akgev.de
Im Mitgliederbrief des letzten Jahres haben wir auf die verschiedenen Probleme hingewiesen, unter denen der „normale“ Unterricht heute zu gestalten ist (Inklusion, Flüchtlingskinder und Vertrauensverluste).
Die „Demokratisierung“ des Schullebens mit seinen zusätzlichen Aufgaben bindet die Lehrkräfte stark ein und die Eigenwilligkeit mancher Schüler erschwert den täglichen Unterricht.
Als Lehrerinnen und Lehrer sind wir natürlich aufgefordert, diesen zusätzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das mit diesem Mehr an Aufwand die Zeit für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten verbraucht wird, scheint niemandem bewusst zu sein.
Mit dem „Inklusionsgesetz“ hat die Landesregierung Fakten geschaffen, die nicht nur den Beruf des Lehrers, sondern darüber hinaus das bisherige schulische Bildungssystem in Frage stellt.
Lehrer sind nicht mehr Personen, die Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Bildung auf ihr späteres Leben vorbereiten, sondern lediglich nur noch Begleiter (Betreuer), die jedem Schüler individuell mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Denn das Inklusionsgesetz greift in den Unterricht ein und verlangt vom Unterrichtenden eine individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers. „Innere Differenzierung“ wird durch das Inklusionsgesetz verordnet, eine Forderung, die wegen fehlender Voraussetzungen z.Z. nicht erfüllt werden kann.
Einige Elternverbände halten die Inklusion bereits jetzt für gescheitert, und das nicht nur wegen fehlender sächlicher Voraussetzungen. (vgl. WAZ vom 8.2.2017)
Gleichzeitig hat die Landesregierung das „Sterben der Förderschulen“ eingeläutet. In der Politik spricht man von „der normativen Kraft des Faktischen“. Es werden also Fakten geschaffen, die eine Umkehr des „Inklusion – Experiments“ unmöglich macht.
Das „Experiment G8 oder G9“ zeigt die Fragwürdigkeit politischer Entscheidungen. Volksbegehren
In der Flüchtlingsfrage erleben wir täglich die „Handlungsfähigkeit“ unserer Politiker.
Aus Angst, dass die Themen ausgehen, hat unsere Schulministerin einen weiteren Diskussionsbereich geöffnet.
Düsseldorf, 14.02.2017: Neues Onlineportal für die Schulpraxis Ministerin Löhrmann: Geschlechtersensible Bildung ist ein Zukunftsthema
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Ein neues Internetportal informiert ab sofort rund um das Thema „Gendersensible Bildung und Erziehung in der Schule“. Das von QUA-LiS NRW (Qualitäts -und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule) in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium entwickelte Portal bietet zahlreiche Materialien und Anknüpfungspunkte zur Verbesserung der Chancengleichheit der Geschlechter in der Praxis des Schulalltags und in der Schulentwicklung. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Geschlechtersensible Bildung ist ein Zukunftsthema für die gesamte Gesellschaft. Wir wollen den Blick für die Bedeutung von Genderfragen in der Bildung weiter schärfen.
Bei so viel Eifer unserer Schulministerin werden langsam die betroffenen Eltern aktiv.
Erfreut haben wir daher zur Kenntnis genommen, dass die Grundlage der von unserer Ministerin häufig zitierten „Handlungsvollmacht“ – der „Elternwille“ – sich von der ideologischen Schulpolitik abzuwenden scheint. Es bilden sich Elternvereine – z.B. „Eltern für eine gute Schule“ - die wieder einen Unterricht einfordern, wie er in unserer Landesverfassung vorgeschrieben ist.
Liebe Mitglieder des Arbeitskreises Gesamtschule, wir haben uns darauf beschränkt, einige Bemerkungen zu der „Weitsicht“ unseres Arbeitsgebers darzustellen.
Wir selbst erleben in unserem Unterricht die geringe Neigung der Politik sich den tatsächlichen Gegebenheiten unserer täglichen pädagogischen Arbeit zuzuwenden. Es zählt nicht unser täglicher Einsatz für ein gelingendes Miteinander des schulischen Alltags.
Wir wissen, dass der Lehrkörper die wichtigste Ressource im pädagogischen Alltag einer Schule ist, denn "Auf den Lehrer kommt es an."
Was Politiker mit ihrer Schulpolitik verursachen, wird im folgenden Beitrag beschrieben.
29. November 2016: In einem Kommentar kommt der News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek zu folgender Feststellung: Zehn Jahre, so sagen Bildungsforscher, dauert es, bis ein marodes Schulsystem auf Vordermann gebracht werden kann. Wie schnell es umgekehrt geht, eine auch im internationalen Maßstab gut funktionierende Schulform herabzuwirtschaften, wissen wir jetzt: vier Jahre – oder sogar weniger. Vier Jahre sind seit dem letzten Grundschulvergleich TIMSS vergangen, und Deutschland ist in dieser Zeit von einem Platz in der erweiterten Spitze ins graue Mittelmaß abgestürzt. Verwundern darf das niemanden, der mit Bildung zu tun hat. Ärgern schon.
Auch wenn es manchmal schwer ist: Ohne unsere experimentierfreudige Politik könnte die Schule ein beschaulicher Ort sein, in dem Lehrerinnen und Lehrer ihrer Berufung entsprechend handeln könnten.
Machen wir also weiter wie bisher!
Lassen wir uns von den Berufspolitikern nicht unseren schönen Beruf kaputtmachen.
Der Vorstand
Ergebnisse Tableaus und Statistiken RZ-Forsa-19-05-2016
Inklusion
– ist nach wie vor eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Vor Ort gibt es
viele Probleme bei der Umsetzung und Hilfe vom Ministerium ist
nicht in Sicht, die Probleme scheinen noch nicht einmal
wahrgenommen zu werden.
Dies wird in den Informationen des HPR (Ausgabe
Januar 2015 Anlage 1) deutlich. Die Information des HPR (Ausgabe
Januar 2016 Anlage 2) lässt die Vermutung zu, dass die
Ministerin die geschilderten Probleme nicht einmal zur Kenntnis
genommen hat.
In diesen
Informationen des HPR für die Beschäftigten wird auch ein
weiteres Problem zur Sprache gebracht:
Schulische Bildung von Flüchtlingskindern.
Hier kann man im
Moment ein großes Chaos feststellen: fehlende Lehrkräfte mit
Deutsch als Fremdsprache (DaF), fehlende Fortbildungen und
fehlende Standards, z.T. große Lerngruppen und hohe Fluktuation.
Das Problem wird sich sicherlich noch verschärfen, wenn der
Großteil der Flüchtlingskinder von der Grundschule zur
weiterbildenden Schule geht.
Daneben gibt es
aber noch die typischen Probleme an einer Gesamtschule. Eine
Gesamtschule ist damit an die Öffentlichkeit getreten: die
Gesamtschule Bockmühle in Essen Altendorf. Die Westdeutsche
Allgemeine Zeitung berichtete am 07.02.2016 (Anlage
3) ausführlich.
Weitere Informationen finden sich auf unseren Internetseiten:
http://www.ak-gesamtschule.de,
http://www.schulformdebatte.de